Für die gesetzliche Räum- und Streupflicht Ihrer Liegenschaften sind Sie als Eigentümer oder Hausverwalter verantwortlich.
Wir lassen Sie im Winter ruhig schlafen und nehmen Ihnen diese Verantwortung ab.
Gemäß den Satzungen Ihrer Stadt oder Gemeinde führen wir den Winterdienst ordnungsgemäß und zuverlässig aus.
Mit entsprechenden Maschinen, Geräten und vor allem dem notwendigen und erfahrenen Personal sorgen wir für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht.